Lizenzbedingungen

Lizenz- und Zusatzvereinbarung

Bitte beachten Sie folgende Punkte und lesen Sie die Lizenzvereinbarung

  • Die Schulversion darf ausschließlich für Ausbildungszwecke eingesetzt werden.
  • Die Schulversion darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Schulversion darf nicht gewerblich eingesetzt werden.

Lizenz- und Zusatzvereinbarung

zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer

ComputerWorks GmbH Schwarzwaldstraße 67, 79539 Lörrach
extragroup GmbH Pottkamp 19, 48149 Münster

  • Dem Lizenznehmer wird das nicht ausschließliche Recht gewährt, die bestellten Programme im nachfolgend festgelegten Umfang zu nutzen. Alle darüber hinaus gehenden Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.
  • Sofern nicht schriftlich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung auch für alle künftig dem Kunden überlassenen Programme.
  • Der Kunde ist danach berechtigt, von den Originaldatenträgern des Programms einen Satz Arbeits- oder Sicherheitskopien zu fertigen oder das Programm auf der Festplatte eines Rechners zu installieren, sofern die Originaldatenträger bzw. die Sicherungskopien sodann ausschließlich zu Sicherungszwecken verwahrt werden. Der Kunde ist außerdem berechtigt, das Programm auf dem Rechner bestimmungsgemäß zu nutzen, d. h. es zum Zweck der Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe von Daten in den Arbeitsspeicher des Rechners zu laden. In dem für eine ordnungsgemäße Datensicherung ist der Kunde auch berechtigt, Vervielfältigungen des Programms vorzunehmen, die in notwendigem Zusammenhang mit der Sicherung von Datenbeständen erfolgen. Im Übrigen ist jede Vervielfältigung des Programms oder von Teilen davon ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch jede Vervielfältigung des Handbuchs oder von Teilen desselben. Insbesondere ist auch jede nur vorübergehende Überlassung des Programms oder Handbuchs oder von Vervielfältigungsstücken davon an Dritte ausgeschlossen.
  • Die Nutzungsberechtigung ist jeweils auf einen Arbeitsplatz beschränkt. Die Nutzung des Programms auf mehreren Arbeitsplätzen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Ohne entsprechende Vereinbarung ist die Herstellung von Programmkopien zum Zweck der Mehrfachnutzung untersagt.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, an dem Programm Veränderungen vorzunehmen oder dieses als Grundlage für die Erstellung anderer Programme zu verwenden. Er ist auch nicht berechtigt, im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyrightvermerke sowie sonstige Vermerke und Maßnahmen, die dem Programmschutz dienen, zu entfernen.
  • Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der vorgenannten Bedingungen. Er verpflichtet sich weiter, Programme und Dokumentationen vertraulich zu behandeln und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die unbefugte Anfertigung von Vervielfältigungsstücken oder deren Weitergabe an Dritte zu verhindern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Vertragspflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der fünffachen Lizenzgebühr für das betreffende Programm.
  • Die Nutzungsberechtigung ist auf die Dauer des Studiums/ der Ausbildung beschränkt. Mit der Beendigung des Studiums/ der Ausbildung erlischt das Nutzungsrecht dieser Lizenz.

Zusatzvereinbarung:

  • Der Lizenznehmer verpflichtet sich, sowohl die Programme der Nemetschek N.A. als auch die von ComputerWorks und extragroup GmbH beigesteuerten Eigenentwicklungen ausschließlich zu Studienzwecken/ zu Ausbildungszwecken zu benutzen. Die studienbegleitende Teilnahme an Wettbewerben ist zulässig. Die kommerzielle Nutzung oder eine Weitergabe der Programme an Dritte sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Installation in Planungsbüros und anderen Gewerben ist unzulässig. Jede Verletzung der Lizenzvereinbarung wird rechtlich verfolgt.
  • Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber Änderungen der Adresse unverzüglich mitzuteilen.
  • Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Vertragspflichten verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung der unter Ziff. 6 der Lizenzvereinbarung vereinbarten Vertragsstrafe, wobei die Lizenzgebühr dem geltenden Listenpreis der erworbenen Programmversion (z.B. “Vectorworks interiorcad inkl. Renderworks”, Euro 5.194,00 zzgl. MwSt.) entspricht. Der Lizenznehmer haftet persönlich.
  • Es gelten die Lizenzvereinbarung und diese Zusatzvereinbarung. Bei Unstimmigkeiten gelten die Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.

Wasserzeichen:

  • Schulversionen weisen in Handhabung und Funktionalität keine Unterschiede gegenüber den Vollversionen aus. Bei Schulversionen wird ein Wasserzeichen auf dem Blattrand bei jedem Ausdruck mitgedruckt.