AGB

Allgemeine Geschäfts- und Service-Bedingungen der extragroup GmbH

Stand 13.07.2011

I. Geltungsbereich

Unsere Lieferungen und Leistungen von Hardware, Software sowie Schulungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäfts- und Service-Bedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden. Von unseren Geschäfts- und Service-Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung wirksam. Unsere Geschäfts- und Service-Bedingungen gelten auch gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

II. Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung durch extragroup zustande, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden.
  2. Bestellungen des Kunden – auch telefonisch – sind rechtlich bindend, wenn sie von extragroup innerhalb von drei Wochen entsprechend II. 1. dieser AGB angenommen werden oder mit Annahme der Lieferung durch den Kunden ein Vertrag zustande kommt.

III. Preise

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab extragroup ohne Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen.
  2. Bei Preis- und Kostenerhöhungen der Zulieferanten von extragroup zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ist extragroup berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
  3. Die Zahlungen durch den Kunden haben nach Rechnungsstellung per Vorauskasse zu erfolgen, es sei denn andere Zahlungskonditionen wurden schriftlich vertraglich vereinbart.

IV. Lieferung

  1. extragroup ist zu Teillieferungen berechtigt, die von extragroup nach dem Wert der Teillieferung im Wege der Abschlagszahlung berechnet werden können.
  2. Gerät extragroup aus Gründen, die sie zu vertreten hat, mit einer Leistungspflicht in Verzug oder wird die Erfüllung dieser Leistungspflicht unmöglich, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug oder die Unmöglichkeit nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist extragroup zuzurechnen.

V. Gewährleistung

  1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes ist extragroup nach eigener Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Nach Auftreten von Mängeln, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich, dass heißt, ohne schuldhaftes Verzögern extragroup anzuzeigen. Für Unternehmen gilt die Rügepflicht gem. § 377 HGB.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

VI. Gewerbliche Schutzrechte

Der Kunde ist verpflichtet, extragroup unverzüglich Mitteilung davon zu machen, falls ihm gegenüber Verletzungen gewerblicher Schutzrechte gerügt werden.

VII. Schulungen

  1. Die von dem Kunden beauftragten Schulungs- und Servicetermine werden mit diesem abgestimmt und schriftlich von uns bestätigt. Sollten Schulungs- oder Servicetermine aufgrund Erkrankung des Dozenten oder anderer Umstände nicht termingerecht stattfinden, haben wir das Recht, sie zu einem mit dem Kunden zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Haben wir den Ausfall eines Termins zu vertreten und sind zeitlich nicht mehr in der Lage, den Kunden über den Ausfall des Termins zu informieren, haften wir dem Kunden nur für die Erstattung von hiermit zusammenhängenden Ersatzkosten (z. B. Fahrtkosten), wenn uns im Hinblick auf die rechtzeitige Absage des Termins nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann. Auf die allgemeine Haftungsbeschränkung unter IX. dieser Geschäfts- und Service-Bedingungen wird verwiesen.
  2. Der Kunde kann die gebuchten Schulungs-, Service- und Seminartermine bis zu 14 Tagen vorher kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung bzw. Nicht-Wahrnehmung der Termine ist der Kunde verpflichtet den vereinbarten Preis zu zahlen.

VIII. Service und Support

  1. Kundenseitige technische Voraussetzungen für den Zugriff auf das komplette Serviceangebot aus dem Support-Vertrag sind:
    • Breitbandinternetanschluss
    • Installation der von extragroup zur Verfügung gestellten Fernwartungssoftware
    • Zugang mit Administratorrechten zu Server- und Clientrechnern, auf denen die Software der extragroup eingesetzt wird
    • die Kenntnis und eigenständige Steuerung von Firewalleinstellungen, TCP/IP-Ports, Betriebssystemkonfiguration und anderer parallel laufender Software und Einstellungen
    • vorhandene Software und Hardware, die unseren Systemvoraussetzungen entspricht (vgl. für die jeweils aktuellen Anforderungen: www.extragroup.de/interiorcad/hilfesupport/systemvoraussetzungen bzw. www.extragroup.de/profacto/hilfesupport/systemvoraussetzungen )
  2. Folgende Leistungen sind keine Bestandteile der Software-Support-Verträge:
    • Schulung, Beratung
    • anwenderspezifische Dienstleistungen wie Installation, Aktualisierung oder Einrichtung der Software (lokal oder im Netzwerk)
    • Erfassung, Konvertierung oder Bearbeitung von Daten
    • Änderung oder Erstellung von Einstellungen
    • Reparatur von Datenbanken oder Dokumenten sowie die Einspielung von Backups
    • Formularanpassungen
    • Erstellung, Bearbeitung oder Umwandlung von CAD -Dokumenten
    • Fragen zu Hardware und Software von Drittherstellern

IX. Schadensersatz

Für die Schäden im kaufmännischen Verkehr, die durch uns zu vertreten sind, haften wir nur bei leichter Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige Schäden haften wir nur in den Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

XI. Sonstige Vereinbarungen

  1. Änderungen, Ergänzungen, Zusagen und Nebenabreden die bei Vetragsabschluss nach II. dieser AGB erfolgen, bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Entsteht durch den Wegfall der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Lücke, die sich durch dispositives Recht nicht füllen lässt, so soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien üblicherweise nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie über Abschluss des Vertrages oder bei späterer Aufnahme der Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Gleiches gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

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